Zurück zur 2G-Regelung

14.12.2021 • 13:58

Seit dem 12.12.2021 gilt gemäß der Niedersächsischen Verordnung vom 11.12.2021 wieder die 2G-Regelung in unseren Sportstätten.

Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf 10qm pro sporttreibende Person auf Tests zu verzichten. Das bedeutet, dass es dann bei 2G bleibt.

Da der TSV Barrien mit Wirkung vom 23.09.21 in seinen Sportstätten die 2-G-Regelung eingeführt hat, werden wir diese auch weiterhin beibehalten. Das gilt auch für den Outdoor-Sport.

Zutritt ist somit ab dem 12.12.21 nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Geimpfte Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung. Dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.
  • Als Genesene im Sinne der Verordnung gelten Personen mit Genesenen-Nachweis. D.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre (mehrmalige Testung für die Schule ist Voraussetzung
  • Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (med. Kontraindikation, Personen in klinischen Studien). Diese Personen benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest.
  • Personen, die eine Booster-Impfung (3. Impfung) erhalten haben.

Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind eine medizinische Maske, FFP2-Maske, als Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Während des Sports muss keine Maske getragen werden. Es gelten weiterhin die AHA-L-Regelungen:

  • Ein Alle Mitglieder/innen kommen zeitnah und umgezogen zum Sport.
  • Aufeinandertreffen der einzelnen Sportgruppen soll auch weiterhin nicht erfolgen.
  • Ein Luftaustausch mit geöffneten Fenstern/Türen muss in der Sporthalle stattfinden.
  • Jedes Sportgerät muss nach der Benutzung gereinigt bzw. desinfiziert werden.
  • Die Übungsleiter/innen dokumentieren die Teilnahme mit den persönlichen Daten der Teilnehmer/in- nen in der Teilnehmerliste. Außerdem muss weiterhin der 2-G-Nachweis dokumentiert werden.

Ausnahme: In den Duschen/Umkleidekabinen gilt generell die 2-G-Plus-Regelung. Die Duschen und Umkleiden bleiben deshalb geschlossen. Es ist den ÜL nicht zuzumuten hierfür Tests durchzufüh- ren.

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