2-G-Plus-Regelung in den Hallen

04.12.2021 • 19:46
Diese Meldung ist veraltet. Seit 12.12.2021 gilt wieder die 2G-Regelung.

Leider befinden wir uns – wie vom Land Niedersachsen lt. Verordnung festgestellt – in der 2. Warnstufe. Die Einführung der Warnstufe 2 bedeutet, dass die Beschränkung auf 2-G-Plus eingeführt wird. 2-G-Plus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennach- weis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss.

Dies betrifft insbesondere die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen. Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich – hier Sportstätte – zugänglich ist eine FFP2-Maske als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch in den Umkleidekabinen. Erst vor Beginn des Sports kann die Maske entfernt werden.

Die 2-G-Plus-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, das sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests nach §7 Nds. Corona-Verordnung führen.

Bei der Anwendung der 2-G-Plus-Regel ist ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) unter Aufsicht, welcher nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, zulässig.

Die Teilnehmer einer Gruppe müssen sich nicht bei Apotheken oder Testzentren testen lassen. Sie müssen ihren eigenen Test von zu Hause mitbringen und sich vor den Augen des Übungsleiters testen. Der Übungsleiter sollte genau wissen, wie so ein Test durchzuführen ist (§7 der Verordnung). Im Anschluss der Testung ist das Ergebnis zu dokumentieren und das Trägermaterial zu entsorgen. Wir stellen eine entsprechende Tonne auf. Der Übungsleiter darf kein Zertifikat ausstellen. Die Testung ist mit Uhrzeit vom Teilnehmer auf dem Anwesenheitsbogen (Teilnehmerliste) gegen zu zeichnen. Sollte ein Teilnehmer mit einem Zertifikat kommen, dann muss das Datum und die Uhrzeit eingetragen werden.

Ein Aufeinandertreffen der einzelnen Gruppen soll auch weiterhin nicht erfolgen. D.h. erst wenn eine Gruppe die Halle/Umkleide verlassen hat, darf die nächste Gruppe hinein.

Aufgrund dieser Regelung bitten wir die Mitglieder weiterhin zu Hause zu duschen, so dass jede Sportgruppe pünktlich beginnen kann. Die Hygiene-Richtlinien werden weiterhin beibehalten. Die Hände und auch die Sportgeräte werden desinfiziert. Auch sollen weiterhin die AHA-L-Regeln vor und während des Sports eingehalten werden.

Lt. Verordnung des Landes Niedersachsen ist bei der Warnstufe 2 die Gruppengröße auf 15 Personen zu reduzieren. Ab Warnstufe 3 dürfen sich nur noch 10 Personen treffen.

Der TSV Barrien macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Verein bei einem Corona-Ausbruch nicht haftbar ist. Jedes Mitglied ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich.

Barrien, 01.12.21 Der Vorstand

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